| Recht: Raser dürfen gefilmt werden |
September 6, 2010 | 11:35 am |
Wie aus einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hervorgeht, dürfen Raser und Drängler von der Polizei gefilmt werden. Es handele sich nicht um einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, so das Gericht.
 © Bernd Lang/ PIXELI
In einem konkreten Fall war ein Autofahrer, der zu 360 Euro Bußgeld verurteilt worden war, in Berufung gegangen. Der Angeklagte sah sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, da er von der Polizei gefilmt worden ist. Er war den Ermittlern aufgefallen, weil er auf der Autobahn viel zu dicht aufgefahren ist.
Laut Gerichtsurteil ist das Aufnehmen allerdings berechtigt, da die Aufnahmen der Sicherheit im Straßenverkehr dienen würden. Zudem filmen die Ermittler lediglich Verkehrssünder, wenn akut ein Regelverstoß festgestellt wird.
Ähnlich urteilte auch ein Gericht in einem anderen Fall: hier hatte ein Temposünder geklagt, da er das Blitzen für Verfassungswidrig hielt. Aber auch hier konnte das Gericht keinen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte feststellen. Blitzen sei legitim, da nur Verkehrssünder davon betroffen sein.
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| Recht: Mietwagen keine Jahreswagen |
September 1, 2010 | 10:45 am |
Das Oberlandesgericht Hamm urteilte: Wurde ein Auto als Mietwagen gefahren, darf er später nicht als „Jahreswagen aus erster Hand“ deklariert werden. Eine solche Bezeichnung führe den Verbraucher in die Irre. Zwar sei die Bezeichnung formal korrekt, wurde der Mietwagen nur ein Jahr gefahren, allerdings suggeriere die Bezeichnung, dass das Gefährt nur von einem Besitzer gefahren worden ist.
Mietwagen allerdings wurden meist von mehreren Fahren genutzt, das unterschiedliche Temperament und die Sorgsamkeit der Fahrer um das Auto führe allerdings zu einem größeren Verschleiß. Autohändler müssen darüber informieren.
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| Gerichtsurteil: Fotos von Rasern sind nicht verfassungswidrig |
Juli 22, 2010 | 12:58 pm |
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts schafft Klarheit: Wer beim Autofahren geblitzt wird, muss es sich gefallen lassen, dabei auch Fotografiert zu werden. In einem konkreten Fall hatte ein Autofahrer geklagt, der wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden war. Grund für sein gerichtliches Vorgehen: Die Bildaufnahme, auf der die Identität des Fahrers eindeutig sichergestellt werden könne, verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Das oberste Gericht war hier anderer Meinung. Zwar verletzte die Bildaufnahme samt Nummernschild tatsächlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, allerdings rechtfertige der Zweck solcher Überwachungsmaßnahmen – die Verkehrssicherheit – derartige Überwachungsmaßnahmen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sei es legitim, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung einzuschränken. Zudem handele es sich bei dieser Form der Überwachung nicht um eine verdeckte Maßnahme, sondern um eine auf öffentlichen Straße durchgeführte Überwachung, die für jeden ersichtlich sei.
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| Vom Kaufvertrag kann zurückgetreten werden |
Februar 22, 2010 | 05:42 pm |
 © GesaD / PIXELIO
Man stelle sich vor, man fährt mit 220 auf der Autobahn und die Tür schließt nicht richtig. Nicht nett, oder? Das dachte sich auch der Besitzer eines BMW 730d als er während der Fahrt die Tür zuhalten musste. Dabei hat er das Auto doch erst kürzlich gekauft! Nun gut, ab in die Werkstatt und das Problem beheben. Leider leichter gesagt als getan, denn die Mechaniker konnten das Problem auch nach mehrmaligen Besuchen weder identifizieren, noch beheben. Also wollte er den recht neuen BMW wieder zurückgeben, doch das Autohaus verweigerte sein Anliegen und verwies auf die kostenlosen Reperaturen. Schließlich kam der Fall vors Gericht.
Und zwar vor das Oberlandesgericht Karlsruhe – und die gaben ihm Recht (AZ 8 U 34/08). Das Urteil stellt eine Stärkung der Rechte des Käufers dar, denn sollte ein nicht selbst verursachter Mangel in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf auftreten, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer muss hierbei beweisen, dass der Käufer den Schaden, bzw. den Mangel verursacht hat. In diesem Fall hatte der Besitzer des BMW durch die erfolglosen Versuche der Reparatur durch die Werkstatt bewiesen, dass er nicht von ihm ausging.
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