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Audi auf der Überholspur März 8, 2010 | 04:03 pm

Wirtschaftskrise? Technische Probleme? Absatzschwierigkeiten? Probleme die manch einen Autobauer heutzutage in die Knie zwingen. Doch anscheinend ist der deutsche Automobilproduzent Audi gewappnet gegen diese Art von wirtschaftlichen Fallgruben. Im kürzlich veröffentlichten Geschäftsbericht steht schwarz auf weiß: 19,9% Absatzsteigerung im Vergleich zum Vorjahr. Dies sind die Zahlen für den Monat Februar 2010.

Nach Angaben von Audi-Vertriebsvorstand Peter Schwarzenbauer wird das kommende Quartal ein äußerst positives für das Unternehmen werden. Dies sei vor allem auf die “führenden Marktpositionen in China und Westeuropa” zurückzuführen. Denn vor allem in China konnte der Ingolstädter Autobauer kräftig zulegen: mit 15.108 verkauften Fahrzeugen, erreichte man ein Absatzplus von fast 62%. In Westeuropa stiegt der Absatz um 6%. Hier hatte Audi 43.127 Autos verkauft. Vor allem in Spanien waren konnte man seine Zahlen verbessern: knapp 30% Plus wurde allein in diesem Land gemacht. Dies macht dann auch die leicht rückläufige Entwicklung auf dem deutschen Absatzmarkt wieder wett. Hierzulande verzeichnete man ein Minus von 3,3 Prozent, was 15.647 verkauften Autos entspricht.

© WGXC / PIXELIO

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Auch aus den USA ist nur erfreuliches zu hören. Seit Markteintritt in Übersee entwickle sich die Marke Audi sehr gut, so Schwarzenbauer. 6.216 Autos wurden letztes Jahr verkauft, das ist ein Plus von 33,6%. Mit diesen positiven Zahlen steht Audi deutlich besser da, als seine größten Konkurrenten, Mercedes und BMW. Diese hatten im letzten Jahr einen Absatzrückgang von etwa 10% zu verbuchen.

Vom Kaufvertrag kann zurückgetreten werden Februar 22, 2010 | 05:42 pm
© GesaD / PIXELIO

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Man stelle sich vor, man fährt mit 220 auf der Autobahn und die Tür schließt nicht richtig. Nicht nett, oder? Das dachte sich auch der Besitzer eines BMW 730d als er während der Fahrt die Tür zuhalten musste. Dabei hat er das Auto doch erst kürzlich gekauft! Nun gut, ab in die Werkstatt und das Problem beheben. Leider leichter gesagt als getan, denn die Mechaniker konnten das Problem auch nach mehrmaligen Besuchen weder identifizieren, noch beheben. Also wollte er den recht neuen BMW wieder zurückgeben, doch das Autohaus verweigerte sein Anliegen und verwies auf die kostenlosen Reperaturen. Schließlich kam der Fall vors Gericht.

Und zwar vor das Oberlandesgericht Karlsruhe – und die gaben ihm Recht (AZ 8 U 34/08). Das Urteil stellt eine Stärkung der Rechte des Käufers dar, denn sollte ein nicht selbst verursachter Mangel in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf auftreten, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer muss hierbei beweisen, dass der Käufer den Schaden, bzw. den Mangel verursacht hat. In diesem Fall hatte der Besitzer des BMW durch die erfolglosen Versuche der Reparatur durch die Werkstatt bewiesen, dass er nicht von ihm ausging.